Wer in einer Tages- oder Wochenzeitung oder im Internet eine Anzeige aufgeben möchte, muss sich über den Inhalt der Anzeige Gedanken machen. Denn eine Anzeige bei einem Zeitungsverlag kostet Geld. Berechnet werden die Kosten auf der Basis der Spalten einer Zeitung, das sind auf einer Seite in der Regel 5 bis 7 Spalten, meist 45 Millimeter breit. Jeder in einer Spalte und in der Höhe verbrauchte Millimeter kostet Geld. Dieser Betrag richtet sich nach der Ausgabe und Auflage der Zeitung. Am teuersten ist immer die Gesamtausgabe, die hat ja auch die höchste Auflage. Hier kostet ein veröffentlichter Höhen-Millimeter in einer Spalte schnell mal um die 15 Euro, so dass bei einer Anzeige von 4 Zentimetern Höhe, also 40 Millimetern, ein Nettopreis von 600 Euro herauskommt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rabatte gibt es bei der Zeitung erst, wenn man 12 Anzeigen und mehr pro Jahr schaltet. In regionalen Ausgaben bei deutlich geringerer Auflage können die Kosten aber auch nur bei 80 Cent pro Millimeter legen, so dass dieselbe Anzeige dort nur 32 Euro netto kosten würde. Zeitungen bieten aber auch viele Sondertarife für Kleinanzeigen, in manchen Rubriken sind die Anzeigen kostenlos, etwa wenn etwas verschenkt werden soll.

Wer eine gestaltete Anzeige aufgeben möchte mit ausgewählter Typografie und einem Foto, sollte die Anzeige in einem Gestaltungsprogramm am Computer entwerfen. Dabei ist zu beachten: Der Satzspiegel der Zeitung ist unbedingt einzuhalten. Auskunft geben die Anzeigenberater der Zeitung oder deren Media-Informationen. Ist die Anzeige fertig und gefällt allen Beteiligten aufseiten des Auftraggebers, wird sie in Form eines Anzeigenauftrages an die Anzeigenabteilung des Zeitungsverlages geschickt, wobei die gestaltete Anzeige als geschlossene Datei in einer printfähigen Qualität als PDF-Datei übermittelt wird. Der Anzeigenauftrag beinhaltet das Erscheinungsdatum, den Erscheinungsort und die Ausgabe der Zeitung, Gesamtausgabe oder Regionalausgabe, sowie alle Kundendaten des Auftraggebers. So einfach ist das heute.

Unbedingt zu beachten sind die Regeln des Wettbewerbs. Abmahner lauern überall und wenn man in deren Visier gerät, kann es teuer werden. Hüten sollte man sich vor Superlativen und stets die "richtige" Schreibweise beachten. In einer Immobilienanzeige zum Beispiel sollte nie "qm", sondern immer "m2" stehen. Auch sollten immer Endpreise genannt werden, und nicht etwa Kaufpreis Wohnung plus Kaufpreis Garage ergibt Kaufpreis gesamt.