In Deutschland besteht seit einiger Zeit die gesetzliche Vorgabe, dass jeder Bürger in irgendeiner Form krankenversichert sein muss. Diese gesetzliche Krankenversicherungspflicht beinhaltet folgende Optionen: Der Versicherte ist über die gesetzliche Krankenkasse versichert, was in der Regel dann der Fall ist, wenn er sich in einem Angestelltenverhältnis befindet. Eine solche Mitgliedschaft erfolgt automatisch und kann nur dahingehend beeinflusst werden, dass der Patient sich die Krankenkasse selbst aussuchen kann. Darüber hinaus ist es jedem gesetzlich Versicherten auch möglich, freiwillig krankenversichert zu sein, hierzu müßte er allerdings einer privaten Krankenkasse beitreten.

Die zweite Form der Versicherung besteht darin, dass Selbstständige oder Freiberufler ebenfalls Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden, allerdings dann freiwillig krankenversichert, denn sie könnten stattdessen die Möglichkeit wählen, sich in einer privaten Krankenkasse versichern zu lassen. Gerade bei jüngeren Anwärtern stellt diese Form der Versicherung keinerlei Probleme dar. Viele private Krankenkassen fordern vor dem Beitritt eine intensive gesundheitliche Prüfung, die dazu führen kann, dass der Bewerber aufgrund von massiven Krankheiten abgelehnt wird. Mittlerweile ist es aber auch so, dass infolge der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht die Privatversicherer verpflichtet sind, einen Basistarif anzubieten. Hintergrund ist das Ziel, dass jeder Bürger in den Genuss einer Mitgliedschaft kommt, damit niemand unversichert dasteht.

Wer nun als Arbeitnehmer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann trotzdem noch Mitglied in einer privaten Versicherung werden. Zusätzliche Verischerungsarten sind jederzeit möglich, diese müssen dann vom jeweiligen Nutzer entsprechend zusätzlich bezahlt werden. Wer z. B. mit den Leistungen seiner Kasse nicht gänzlich zufrieden ist, kann eine Zusatzversicherung für seine Zähne abschließen. Sollten im Laufe der Zeit intensivere Behandlungen an den Zähnen notwendig werden, die von der gesetzlichen Kasse nicht getragen werden, so schützt die Zusatzversicherung den Patienten vor horrenden Ausgaben.